Vor dem Start bei vangard war Jan-Ove Becker in internationalen Großkanzleien tätig. Er berät seine nationalen und internationalen Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei liegen seine Schwerpunkte insbesondere bei der Beratung im Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht, Compliance, im arbeitsrechtlichen Datenschutz und dem transaktionsbegleitenden Arbeitsrecht. Er verfügt über besondere Expertise bei der Beratung von US-amerikanischen und anderen internationalen Mandanten und solchen der Technologie- und Medienbranche. Jan-Ove Becker veröffentlicht selbst und war viele Jahre Schriftleiter einer insolvenzrechtlichen Zeitschrift. Er ist President der Labour Law Commission der International Association of Young Lawyers (AIJA). Jan-Ove Becker ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Juristenvereinigung, der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie zahlreicher nationaler Juristenvereinigungen.
- Deutsch, Englisch
Jan-Ove Becker gilt als »schnell und lösungsorientiert«
Legal 500 2018
Schwerpunkte
- Restrukturierungen
- Beratung US-amerikanischer Unternehmen
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebliches Mitbestimmungsrecht
- Arbeitsrechtliche Due Diligence
- Arbeitsrechtlicher Datenschutz
- Arbeitsrechtliche Compliance
- Kirchliches Arbeitsrecht
Karriere
- Rechtsanwalt bei GRIEBE Rechtsanwälte
- Zulassung als Rechtsanwalt, 2012
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Taylor Wessing (Praxisgruppe Arbeitsrecht)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Employment Pensions Benefits)
- Referendariat in Hamburg, Berlin und New York, unter anderem mit Stationen im Personalwesen des Verlagshauses Gruner & Jahr und der US-Kanzlei Paul Hastings LLP.
- Redakteur der Zeitschrift KTS – Zeitschrift für Insolvenzrecht (Wolters Kluwer Verlag)
Ausbildung
- Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg mit Schwerpunkt Arbeitsrecht mit Stationen in Hamburg, Berlin und New York
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit Schwerpunkt Arbeitsrecht