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Compliance-Verstöße rechtssicher aufdecken – mit Littler | Whistle Protect

Compliance-Verstöße können in vielfältiger Form in Unternehmen auftreten und viele große Unternehmensskandale der jüngeren Vergangenheit hätten mit intakten Meldestellen vielleicht verhindert oder hinter den Kulissen geregelt werden können. Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind die Compliance-Pflichten von Arbeitgeber:innen enorm gestiegen und auch die Rechte von hinweisgebenden Personen umfassend gestärkt worden.

Fortan ist nicht nur geregelt, welche Meldestellen Hinweisgeber:innen kontaktieren können. Sie haben bei der Offenlegung meldefähiger Verstöße auch keine Repressalien mehr zu befürchten. Vielmehr haben Unternehmen Bußgelder zu befürchten, wenn Meldungen behindert, Repressalien ergriffen, oder gegen das Gebot zur Vertraulichkeitswahrung verstoßen wird.

Häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen in unseren
FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Whistleblowing-Compliance.

Durch unsere Partnerschaft mit NAVEX WhistleB können wir Ihnen ein sicheres und vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem anbieten: Littler | Whistle Protect.

Dieses bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Meldekanal: Mitarbeitende können vermutetes Fehlverhalten über eine webbasierte Landing Page und einen Fragebogen melden. Der Whistleblower kann anonym bleiben und die Arbeitgeberin kann sofort reagieren.

  • Fall-Management-Tool: Das Tool verwaltet Whistleblowing-Meldungen sicher und effizient, was die Entgegennahme, Überwachung und Verwaltung von Fällen erleichtert.

  • Statistiken und Berichtsgenerierung: Das Dashboard bietet einen Überblick über aktuelle und historische Daten, Status, Warnungen, Leistungsindikatoren und tiefgehende Analysen.

Ihre Chance: Hinweise aus erster Hand

Unsere Empfehlung: Etablieren Sie ein vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem und ziehen Sie zudem die Akzeptanz auch von anonymen Meldungen sowie die Bearbeitung der Meldungen durch eine Ombudsperson in Betracht. So schaffen Sie Anreize für Ihre Beschäftigten, Ihre interne Meldestelle zu nutzen und vom Gang zur Behörde abzusehen.

Was bieten wir?

Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

  • Überprüfung vorhandener Meldekanäle

  • Prüfung und Gestaltung von Whistleblowing Policies

  • Prüfung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

  • Schulung von Mitarbeitenden

Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems

  • Ein starker Partner mit einer sicheren und benutzerfreundlichen Lösung für anonyme Meldungen und den Dialog mit Hinweisgebern: NAVEX WhistleB

  • Unterstützung bei der Implementierung des Hinweisgebersystems Littler | Whistle Protect

  • Attraktive Konditionen für unsere Mandanten – sprechen Sie uns an!

Beratung im Rahmen des Fallmanagements

  • Beratung zu Hinweisen im arbeitsrechtlichen Kontext

  • Beratung im Umgang mit Whistleblowern

  • Abstimmung mit (Ermittlungs-) Behörden

  • Durchführung interner Ermittlungen und weiterer erforderlicher Folgemaßnahmen

    • Auf Anfrage: Ombudstätigkeit, insbesondere Einordnung neuer Meldungen

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Partner

Hamburg

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Thomas Griebe

Partner

Hamburg

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Matthias Pallentin

Partnerin

München

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Esther Dehmel

Partner

Düsseldorf

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Torben Weihmann

Partner

Frankfurt am Main

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Frank Zaumseil

Senior Associate

Berlin

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Hannes Barck

Senior Associate

Hamburg

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Johanna Müller-Foell

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